9.2. 9.2.1. Die Rekurrenten wenden im Rekurs ein, dass es sich beim Einkommensmanko um eine Schuld gegenüber der Mutter des Rekurrenten per 31. Dezember 2016 aus dem Verkaufserlös der Wohnung in U. handle. Diese Schuld in der Höhe von CHF 178'000.00 sei in der Steuererklärung nicht explizit benannt worden. 9.2.2. Den aufgelegten Unterlagen kann entnommen werden, dass der Kaufpreis der Wohnung in U. bei insgesamt CHF 800'000.00 lag. Davon sei bereits - 11 -