worden seien. Die Verteilung an seine Brüder habe er erledigt, jedoch sei das Guthaben über CHF 170'000.00 per 31. Dezember 2016 auf seinem Konto gewesen. Leider habe er dieses bei der Steuererklärung nicht als Schuld deklariert, ebenso sei es bei seiner Mutter in der Steuererklärung vom Kanton Solothurn nicht als Vermögen deklariert worden. Die Angaben der Rekurrenten im Verlauf des Verfahrens sind widersprüchlich. Zudem reichten die Rekurrenten auch im Einspracheverfahren nicht alle von der Vorinstanz eingeforderten Unterlagen ein (beispielsweise Aktenergänzung vom 1. November 2019).