8. In der Einsprache vom 7. September 2019 brachten die Rekurrenten pauschal vor, dass die gemachten Angaben vom Mai und Juni 2019 in keiner Weise angepasst bzw. berücksichtigt worden seien. Im Schreiben vom 24. Oktober 2019 führten die Rekurrenten dann – entgegen diverser Schreiben im Veranlagungsverfahren – aus, dass die Schenkung der Mutter von A. CHF 110'000.00 und das Guthaben der Mutter per 31. Dezember 2016 aus dem Verkauf der Wohnung XV in U. CHF 170'000.00 betragen habe. Der gesamte Verkauf der Wohnung in U. sei über den Rekurrenten abgewickelt worden, weshalb die Zahlungen auf sein Konto angewiesen - 10 -