6.2. Der erstelle Vermögensvergleich zeigt ein Einkommensmanko von CHF 203'055.00. Hinsichtlich der verschiedenen Liegenschaften, der Erbteilung und dem Liegenschaftsverkauf in U. stellten sich im Rahmen des Veranlagungsverfahren Finanzierungsfragen, die mangels Unterlagen nicht geklärt werden konnten. Das Gemeindesteueramt Q. war also gehalten, Unterlagen einzufordern. Es hat dabei auch die formellen Voraussetzungen erfüllt (insbesondere mit den Schreiben vom 15. Mai 2019 und 23. August 2019). Die offenen Fragen konnten sodann auch nicht mit den eingereichten zusätzlichen Unterlagen geklärt werden. Insbesondere reichten die Rekurrenten nicht alle eingeforderten Unterlagen ein.