5.2.6. Mit Schreiben vom 15. Mai 2019 wurden die Rekurrenten nochmals gemahnt und eine Ermessensveranlagung angedroht. Die Rekurrenten reichten mit Schreiben vom 7. Juni 2019 den Bankkontoauszug "Liegenschaftskonto" bei der Raiffeisenbank XY (CHccc) vom 1. Oktober 2016 bis 31. Dezember 2016 ein. 5.3. Die Steuerkommission Q. eröffnete daraufhin am 23. August 2019 die Veranlagungsverfügung mit (teilweiser) Ermessensveranlagung. Zum deklarierten Einkommen wurde zusätzlich eine "Aufrechnung Einkom- mens-Manko" von CHF 193'000.00 vorgenommen.