5.2.5. Mit Schreiben vom 12. April wurden die Rekurrenten gemahnt. Dabei wurde unter anderem auch eine Ermessensveranlagung angedroht. Die Rekurrenten nahmen mit Schreiben vom 5. Mai 2019 Stellung und reichten Unterlagen ein (u.a. Unterlagen zum Baukonsortium V-Weg 66/68 in V. und den Auszug eines Kaufvertrages): "- Schenkung von Mutter bereits mit Beleg Fr. 100'000.— - Vermögenszunahme aus Verkauf Bauland - XZ, S. von 2015 s. Beilage Fr. 165'300.— Guthaben aus Restanz von Vorbezug aus Pensionskasse gem. Bankauszug Fr. 80'000.—