5.2.4. Mit Schreiben vom 10. Januar 2019 wurden die Rekurrenten wiederum aufgefordert, die Unterlagen gemäss Schreiben vom 29. November 2018 einzureichen sowie nochmals das Einkommensmanko gemäss dem im Schreiben vom 29. November 2018 beigelegten Vermögensvergleich zu klären und belegmässig nachzuweisen. Zudem nahm das Gemeindesteueramt Q. zu den Vorbringen der Rekurrenten Stellung und verlangte zusätzliche Belege.