5.2.2. Mit Schreiben vom 29. November 2018 wurden die Rekurrenten aufgefordert, diverse weitere Unterlagen einzureichen und zum (nachfolgenden) Vermögensvergleich Stellung zu nehmen. Das Gemeindesteueramt Q. errechnete gestützt auf die Vermögensvergleichsrechnung das folgende Einkommensmanko (in CHF): -5-