diese über zehn Jahre später mittels Darlehensgewährungen an sie bzw. den Rekurrenten verkauft würden. - 24 - 7.7. Nachdem bereits das objektive wie auch das subjektive Element der Steuerumgehung nicht erfüllt sind, kann offenbleiben, wie es sich mit der dritten Voraussetzung (Steuerersparnis) verhält. 7.8. Eine Steuerumgehung ist somit vorliegend zu verneinen.