Ein Unternehmer wird sich nämlich vor dem Verkauf seiner Aktien regelmässig bereits Gedanken zum weiteren Schicksal des Unternehmens bzw. zur Nachfolgeplanung machen. Für die zu vermutende Schenkungsabsicht spricht darüber hinaus, dass das Verkäuferdarlehen - wie bereits ausgeführt - ungesichert und unverzinslich war und auch keine Amortisierung durch die Käufergesellschaft vorgesehen war, was darauf schliessen lässt, dass der Veräusserer von Anfang an keinen besonderen Wert auf einen aktuellen oder späteren Mittelzufluss aus dem Verkaufsgeschäft legte. Schliesslich brachte C.D.____