4.2.1. (…) Die schenkungsweise Abtretung des Verkäuferdarlehens am 20. Dezember 2011 per 31. Dezember 2011 erfolgte noch innerhalb eines Jahres seit Veräusserung der Aktien am 1. Januar 2011 an die vom Beschenkten beherrschte Gesellschaft. Bei einer solchen zeitnahen Übertragung der Darlehensforderung besteht eine natürliche Vermutung, dass sie bereits bei der Aktienveräusserung geplant war. Ein Unternehmer wird sich nämlich vor dem Verkauf seiner Aktien regelmässig bereits Gedanken zum weiteren Schicksal des Unternehmens bzw. zur Nachfolgeplanung machen.