und B.D.________ für das Steuerjahr 2011 mit einem steuerbaren Einkommen von Fr. 725'000.--, einschliesslich Einkünften von Fr. 555'000.-- aus Transponierung (infolge Teilbesteuerung 60 % von Fr. 925'000.--, entsprechend der Differenz zwischen dem geschenkten Darlehensbetrag von Fr. 1'550'000.-- und dem anteiligen Nennwert der Aktien von Fr. 625'000.--). (…) 4. Zu prüfen bleibt somit, ob im vorliegenden Einzelfall eine Steuerumgehung im Sinne der bundesgerichtlichen Rechtsprechung vorliegt.