7.5.6. Ebenso wenig ergibt sich eine zeitliche Nähe zwischen dem Erbvertrag im Jahr 2009 und den Schenkungen in den Jahren 2002, 2003 und 2011 zum einen und den Darlehens- und Kaufverträgen in den Jahren 2014 und 2015 zum anderen aus dem Bundesgerichtsurteil vom 26. Oktober 2017 (2C_168/2017 = StE 2018 A 12 Nr. 27). In diesem wird Folgendes ausgeführt: - 21 -