7.5.5. Eine zeitliche Nähe zwischen dem Erbvertrag im Jahr 2009 und den Schenkungen in den Jahren 2002, 2003 und 2011 zum einen und den Darlehensund Kaufverträgen in den Jahren 2014 und 2015 zum anderen kann entgegen der Ansicht des Kantonalen Steueramtes auch nicht aus dem Urteil des aargauischen Verwaltungsgerichts vom 4. Oktober 2016 (WBE.2016.106 / WBE.2016.107) sowie dem Bundesgerichtsurteil vom 17. Mai 2017 (2D_40/2016) abgeleitet werden. Diesen Urteilen lag folgender Sachverhalt zugrunde (2D_40/2016):