entgegen der Ansicht des Kantonalen Steueramtes, ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen dem Erbvertrag im Jahr 2009 und den Schenkungen in den Jahren 2002, 2003 und 2011 zum einen und den Darlehensund Kaufverträgen in den Jahren 2014 und 2015 zum anderen, welcher die Rechtsgeschäfte in Kombination als ungewöhnlich erscheinen liesse. Von Gleichzeitigkeit kann keine Rede sein, liegen zwischen Ersteren und Letzteren doch zwischen drei und 13 Jahre. Wie das Kantonale Steueramt bei dieser Sachlage eine zeitliche Nähe zwischen den Rechtsgeschäften bejaht, ist nicht nachvollziehbar.