Sie könnten damit den wirtschaftlichen Nutzen, den ihnen die verschenkten Beträge bringen würden, trotz der Schenkung teilweise nach wie vor realisieren. Es entspreche nicht der Absicht des Gesetzgebers, dass Steuerpflichtige ihren Kindern vom Einkommen abzugsfähige Beträge zukommen lassen und die an die Nachkommen ausgerichteten Schenkungen vom Vermögen abziehen könnten, ohne dass zugleich auf die Verfügungsmöglichkeit über das entsprechende Vermögen verzichtet werde.