Sie kam zum Schluss, es liege eine Steuerumgehung vor, und setzte das steuerbare Vermögen auf Fr. 16'100'000.- fest. Strittig ist die Frage, ob die deklarierten Schulden von insgesamt Fr. 6'000'000.-, welche sich aus den kombinierten Schenkungs- und Darlehensverträgen ergeben, vom steuerbaren Vermögen abzuziehen oder ob sie infolge Steuerumgehung nicht zum Abzug zuzulassen sind. (…)