Schenkungen nicht durch die Eltern erfolgt seien, sondern von der Grossmutter stammten, schliesse eine Steuerumgehung nicht aus, weil vorliegend von einer Koordination der Rechtsgeschäfte im Familienverbund auszugehen sei. Dass zwischen den fraglichen Geschäften, Schenkung der Aktien von der Grossmutter an F. und deren Weiterverkauf an die Rekurrenten gegen ein nicht zu amortisierendes Darlehen etwas mehr als drei Jahre gelegen seien, schliesse eine Steuerumgehung nicht aus. Würden innerhalb der Familie Rechtsgeschäfte zeitnah abgeschlossen, bestehe eine natürliche Vermutung, dass sie von Anfang an geplant gewesen seien. Von einer zeitlichen Nähe sei hier auszugehen.