Mit Datum vom 14. März 2015 habe der Rekurrent von F. die 755 XY Namenaktien und 755 XY Partizipationsscheine zum Preis von CHF 1'600'000.00 gekauft, wobei der Kaufpreis als nicht verzinsliches und nicht zu amortisierendes Darlehen stehen gelassen worden sei. Die Aufnahme von Darlehen durch die Eltern bei ihren Kindern sei grundsätzlich weder sachwidrig noch absonderlich. Ebenso legitim sei das Ausrichten von Schenkungen von Eltern an ihre Kinder. Jedoch sei die Verknüpfung beider Rechtsgeschäfte in der Art, dass diese gleichzeitig vorgenommen würden, als ungewöhnlich einzustufen.