6.4. Bei den Darlehenszinsen von je CHF 16'000.00, welche die Rekurrenten ihren beiden Söhnen bezahlten, handelt es sich demnach um Schuldzinsen gemäss § 40 Abs. 1 lit. a StG. - 15 - 7. 7.1. Das Kantonale Steueramt macht sodann geltend, dass vorliegend von einer Steuerumgehung auszugehen sei.