6.2. 6.2.1. Für die Auslegung im Steuergesetz verwendeter zivilrechtlicher Begriffe (Eigentum, Liquidation, Schuldzins usw.) stellt sich die Frage, ob diese Begriffe im Steuerrecht die gleiche Bedeutung haben wie im Zivilrecht. Durch die Aufnahme zivilrechtlicher Begriffe in ein Steuergesetz werden diese grundsätzlich zu steuerrechtlichen Begriffen, womit dem Steuerrecht die - 12 -