6. 6.1. Das Kantonale Steueramt bringt weiter vor, dass bei den geltend gemachten "Schuldzinsen" von CHF 16'000.00 in wirtschaftlicher Hinsicht von einer Schenkung auszugehen sei. Auch wenn die aargauischen Steuergerichte der wirtschaftlichen Betrachtungsweise kritisch gegenüberstünden, werde sie vom Bundesgericht, soweit ersichtlich, weiterhin verfochten (vgl. Bundesgerichtsurteil vom 19. November 2009 [2C_355/2009] E. 4.; Bundesgerichtsurteil vom 19. November 2008 [2C_393/2008] E. 2.4).