Die Rekurrenten und G. hätten für die Jahre 2014 bis 2016 mündlich vereinbart, dass der vereinbarte Zins von 1 % nicht bezahlt werde. Dies sei steuerlich beidseits auch so deklariert worden. Aufgrund der begrenzten beruflichen Möglichkeiten in XZ sei G. mit seiner Partnerin bereits 2016 wieder in die Schweiz zurückgekehrt. Der Darlehensvertrag vom 16. April 2014 sei weiterhin in Kraft geblieben und ab 2017 habe G. mit den Rekurrenten vereinbart, dass der vereinbarte Zins von 1 % auch bezahlt werde (vgl. Replik).