Die Verrechnungssteuer habe dann von den Rekurrenten zurückgefordert werden können. Anzumerken sei zudem, dass die Kosten der Vermögensverwaltung mit Zusammenlegung der XY Aktien und Partizipationsscheine bei den Rekurrenten deutlich tiefer ausgefallen seien als bei der Aufteilung in drei Depots vorher. Dass die Übertragung der besser als 1 % rentierenden XY Aktien und Partizipationsscheine auf die Rekurrenten G. steuerlich entlastet und gleichzeitig bei ihnen eine höhere Steuerbelastung zur Folge gehabt habe, hätten beide Rekurrenten in Kauf genommen.