5.7. 5.7.1. Der Vertreter der Rekurrenten (nachfolgend: Vertreter) führt in der Replik aus, dass G. Ende 2013 beschlossen haben, ab Frühjahr 2014 nach XZ zu ziehen. Er habe dies wegen seiner XZ Partnerin in der Absicht getan, mehrere Jahre ev. sogar dauernd dort zu bleiben. Der Bankanlageberater der Familie habe G. geraten, vor der Wohnsitzverlegung nach XZ seine XY Aktien und Partizipationsscheine auf die Rekurrenten zu übertragen, um damit in XZ eine möglichst einfache Vermögensstruktur und damit auch einfache steuerliche Verhältnisse zu haben. Die Verrechnungssteuer habe dann von den Rekurrenten zurückgefordert werden können.