Das Darlehen wird zinsfrei gewährt. 3. Rückzahlung Das Darlehen ist nicht zu amortisieren. Stirbt der Darlehensnehmer, wird das ganze ausstehende Darlehen sofort zur Rückzahlung fällig. Kann der Darlehensnehmer das Darlehen nicht rechtzeitig zurückzahlen, erhält der Darlehensgeber die obenerwähnten 755 XY Namenaktien und 755 XY Partizipationsscheine zurück. Das Darlehen gilt dann als vollumfänglich zurückbezahlt. (…)"