2.2. Der Rekurrent schloss mit seinem Sohn F. (geb. tt.mm.jjjj) am 14. März 2015 einen schriftlichen Darlehensvertrag mit folgendem Inhalt ab (vgl. Replikbeilage 5): "II. Gewährung eines Darlehens Herr A. kauft von Herrn F. 755 XY Namenaktien und 755 XY Partizipationsscheine zum Gesamtpreis von Fr. 1'600'000.-- (Franken eine Million sechshunderttausend). Herr F. gewährt seinem Vater, Herr A., in diesem Zusammenhang ein Darlehen für den Kaufpreis von Fr. 1'600'000.-- (Franken eine Million sechshunderttausend) und der Darlehensnehmer bekennt, Herrn F. diesen Betrag schuldig zu sein. III. Darlehensbestimmungen (…) 2. Verzinsung