Stirbt die Darlehensnehmerin, wird das ganze ausstehende Darlehen sofort zur Rückzahlung fällig. Kann die Darlehensnehmerin das Darlehen nicht rechtzeitig zurückzahlen, erhält der Darlehensgeber die obenerwähnten 755 XY Namenaktien und 755 XY Partizipationsscheine zurück. Das Darlehen gilt dann als vollumfänglich zurückbezahlt. -5- Das Darlehen kann vom Darlehensgeber grundsätzlich jederzeit und unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten auf ein Monatsende gekündigt werden. (…)"