Herr G. gewährt seiner Mutter, Frau B., in diesem Zusammenhang ein Darlehen für den Kaufpreis von Fr. 1'600'000.-- (Franken eine Million sechshunderttausend) und die Darlehensnehmerin bekennt, Herrn G. diesen Betrag schuldig zu sein. III. Darlehensbestimmungen (…) 2. Verzinsung Die Verzinsung des Darlehens ist variabel, beträgt aber mindestens 1%. Der Zinssatz wird jedes Jahr im Juni von beiden Parteien gemeinsam festgelegt. Der vereinbarte Zins ist sofort zahlbar. 3. Rückzahlung/Kündigung Das Darlehen ist nicht zu amortisieren.