1. Der vorliegende Rekurs betrifft die Kantons- und Gemeindesteuern 2017. Massgebend für die Beurteilung ist das Steuergesetz vom 15. Dezember 1998 (StG). 2. 2.1. Die Rekurrentin schloss mit ihrem Sohn G. (geb. tt.mm.jjjj) am 16. April 2014 einen schriftlichen Darlehensvertrag mit folgendem Inhalt ab (vgl. Replikbeilage 4): "II. Gewährung eines Darlehens Frau B. kauft von Herrn G. 755 XY Namenaktien und 755 XY Partizipationsscheine zum Gesamtpreis von Fr. 1'600'000.-- (Franken eine Million sechshunderttausend).