Im Kanton Aargau seien in der Vergangenheit zu der aufgeworfenen Frage unterschiedliche Urteile der kantonalen Steuergerichte ergangen. Das Spezialverwaltungsgericht habe im Rahmen des Rekursverfahrens zu entscheiden, ob das Aargauer Steuerrecht immer noch an einer selbständigen steuerrechtlichen Auslegung des Begriffs "dauernd" festhalte.