Dieses Baurecht ist als Dienstbarkeit z.L. aaa eingetragen. (…) F. Kaufpreis für das Gebäude 11. Für die Einräumung des Baurechts schuldet der Baurechtsnehmer dem Baurechtsgeber nebst dem periodisch geschuldeten Baurechtszins gemäss Ziffer VII. hiernach eine einmalige Entschädigung von CHF 480'000.00 (Schweizer Franken vierhundertachtzigtausend) für das ins Eigentum des Baurechtsnehmers übergehende Gewerbehaus Nr. bbb. (…)"