"1. Es seien Anlagekosten in Höhe von CHF 494'990 (= CHF 460'000 + CHF 34'990) zu berücksichtigen und infolgedessen der Grundstückgewinn mit CHF 0.00 festzusetzen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (inklusive Ersatz der Mehrwertsteuer)." Auf die Begründung wird, soweit für die Entscheidung erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 8. Die Steuerkommission R._____ und das Kantonale Steueramt beantragen die Abweisung des Rekurses. 9. A._____ liess eine Replik erstatten.