6. Mit Entscheid vom 18. November 2020 reduzierte die Steuerkommission R._____ in teilweiser Gutheissung der Einsprache den steuerbaren Grundstückgewinn auf CHF 313'000.00. In Abweichung zur Verfügung vom -3- 4. Oktober 2018 wurden weitere Aufwendungen von CHF 31'740.00 berücksichtigt. 7. Den Einspracheentscheid vom 18. November 2020 (Zustellung an den Vertreter am 18. Dezember 2020) hat A._____ mit, unter Berücksichtigung der Gerichtsferien, rechtzeitigem Rekurs vom 29. Januar 2021 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiterziehen lassen. Er stellt die folgenden Anträge: