3. Mit Verfügung vom 4. Oktober 2018 veranlagte die Steuerkommission R._____ A._____ für einen im Jahr 2015 erzielten steuerbaren Grundstückgewinn von CHF 344'740.00 bei einer Besitzesdauer von 8 Jahren und einem Steuersatz von 26 % zu einer Grundstückgewinnsteuer von CHF 89'632.00. Dieser Veranlagung liegen ein Veräusserungserlös von CHF 480'000.00, ein Erwerbspreis von CHF 132'010.00 sowie Aufwendungen von CHF 3'250.00 zugrunde. 4. Gegen die Verfügung vom 4. Oktober 2018 erhob A._____ mit Schreiben vom 18. Oktober 2018 Einsprache und beantragte mit Verweis auf die Stellungnahme seines Vertreters vom 5. Oktober 2018 sinngemäss,