7.3.3. Die vom KStA vorgebrachten Marktpreise (CHF 24.00 bis CHF 26.00 pro Kilogramm) sind korrekt, was auch von den Rekurrenten nicht bestritten wird. Sie wenden jedoch ein, dass dieser Preis für sie nicht gelten solle. Die Einwände des Vertreters verfangen indes nicht. Die Verordnung zum Steuergesetz sieht ausdrücklich vor, dass vom Marktwert auszugehen ist. Der vom KStA angewandte Kilogrammpreis von CHF 20.00 ist deshalb nicht zu beanstanden. Der Rekurs ist diesbezüglich ebenso abzuweisen. - 12 - 8. Der Rekurs erweist sich somit insgesamt als unbegründet und ist abzuweisen.