Die Rekurrenten wohnen mit ihren zwei Kindern auf dem Hof, was einem Privatanteil von insgesamt CHF 4'140.00 entspricht. Gemäss Buchhaltung wurden bereits CHF 3'007.00 aufgerechnet, womit die Restanz von CHF 1'133.00 zusätzlich aufzurechnen ist. Die Vorinstanz hat die Aufrechnung von CHF 1'133.00 deshalb korrekterweise vorgenommen. Der Rekurs ist diesbezüglich abzuweisen. - 11 -