Da aber der entsprechende Beleg der Landi nicht in den Akten ist, ist nicht auszuschliessen, dass nicht auch Benzin gekauft wurde. - 10 - Wird, wie vorliegend, die Pauschalmethode gewählt, ist klar, dass sämtliche Fahrzeugaufwendungen als Grundlage für die Aufrechnung des Privatanteils berücksichtigt werden müssen. Die Vorinstanz hat deshalb zu Recht CHF 3'200.00 als Privatanteil aufgerechnet.