5.3. 5.3.1. Der Privatanteil an den Autokosten kann entweder auf Grund der tatsächlichen Kosten anhand des ausgewiesenen, privat gefahrenen Kilometeranteiles berechnet, oder pauschal mit 0.8 % des Kaufpreises oder einem Drittel bis der Hälfte der ausgewiesenen Gesamtkosten erfasst werden, mindestens aber mit CHF 150.00 pro Monat und Fahrzeug. Die Rekurrenten wählten die Pauschalmethode, wonach 50 % der Fahrzeugkosten als Privatanteil aufgerechnet werden.