5.2. Die Rekurrenten entgegnen, es sei eine genaue Berechnung der Privatanteile der Autokosten geliefert worden. Es seien Autokosten von CHF 4'370.00 entstanden und CHF 3'000.00 abgeschrieben worden. Das ergebe einen Aufwand von CHF 7'370.75. Der Privatanteil, der davon ausgeschieden worden sei, betrage CHF 3'685.00. Die Aufrechnung sei nicht begründet. Die Aufrechnung von zusätzlich CHF 3'200.00 sei willkürlich, weil sinngemäss von den Totalkosten von CHF 7'370.00 insgesamt CHF 6'885.00, also 93.4 %, als Privatanteil aufgerechnet würden.