5. 5.1. Die Vorinstanz rechnete einen Privatanteil Autokosten von CHF 3'200.00 auf. Es sei die von den Rekurrenten angewandte pauschale Methode mit 50 % Privatanteil an den gesamten Kosten akzeptiert worden. Die Abschreibung im Konto 6590 von CHF 6'400.00 sei ebenfalls zu 50 % zu be- -9- rücksichtigen, was zur Aufrechnung geführt habe. Zusätzlich müssten korrekterweise die Benzinkosten im Konto 6100 auch als Privatanteil aufgerechnet werden. Auf eine Schlechterstellung sei jedoch verzichtet worden.