4.3.2. Der Ansatz von CHF 3'000.00 pro Pferd entspricht den Richtzahlen 2012 der Forschungsanstalt Agroscope Reckenholz-Tänikon ART für ein Pferd. Das Abstellen auf diesen Betrag wurde durch das Spezialverwaltungsgericht als angemessen beurteilt (vgl. SGE vom 25. Juni 2015 [3-RV.2014.207]). Die Aufrechnung des Privatanteils von CHF 6'000.00 (zwei Pferde à CHF 3'000.00) erfolgte deshalb zu Recht. Der Rekurs ist diesbezüglich abzuweisen.