XH gehört, gemäss der Tiefverkehrsdatenbank (TVD), dem Rekurrenten. Dieser bestreitet das Eigentumsverhältnis, führt aber nicht aus, weshalb die TVD ihn als Eigentümer listet oder wer der rechtmässige Eigentümer sein soll. Es ist also festzuhalten, dass XH im Eigentum des Rekurrenten steht. Damit ist für XH und XD jeweils ein Privatanteil aufzurechnen.