4.2.2. Es ist kein Grund ersichtlich, von der genannten Rechtsprechung abzuweichen. Die Vorinstanz hat zu Recht einen Privatanteil an den Pferdekosten aufgerechnet. Zu prüfen ist die Höhe der Aufrechnung. 4.3. 4.3.1. Unbestritten ist, dass XA und XB Pensionspferde sind. Zudem ist unbestritten, dass für XE, XF und XG kein Privatanteil aufzurechnen ist. XC steht nach den Aussagen der Rekurrenten in ihrem Eigentum, befand sich jedoch im vorliegend relevanten Steuerjahr 2012 nicht auf dem Betrieb der Rekurrenten. XC stand gemäss der Tiefverkehrsdatenbank TDV – entgegen der Angaben der Rekurrenten – im Eigentum von F..