mit XD seien kein "Privatvergnügen". XE, XF und XG würden die Altersweide geniessen. XH sei nicht auf der TVD Liste. XH werde von E., der Schwägerin, an den Springkonkurrenzen geritten. Somit sei, sinngemäss, die Aufrechnung eines Privatanteils nicht zulässig.