Zur Aufrechnung von CHF 16'954.00 bzgl. Pferdepension führt die Vorinstanz im Einspracheentscheid aus, dass XC im Jahr 2016 verschenkt worden sei, was in der Buchhaltung 2016 nicht verbucht worden sei. Es sei auch keine Bestandesänderung der Pferde in der Buchhaltung vermerkt. Somit handle es sich bei XC um ein Pferd im Privatvermögen. Die Kosten für das privat gehaltene Pferd könnten nicht als Geschäftsaufwand geltend gemacht werden. 4.1.2. Die Rekurrenten wenden ein, dass nur fünf Pferde in ihrem Eigentum stünden (XD, XC, XE, XF und XG). XH gehöre nicht A.. Die "zeitweisen" Ausritte -7-