4. 4.1. 4.1.1. Die Vorinstanz bringt vor, dass die Rekurrenten im Jahr 2012 fünf eigene Pferde und zwei Pensionspferde (XA und XB) auf ihrem Hof gehalten hätten. Bei den Pferden XC und XD sei davon auszugehen, dass diese gelegentlich geritten worden seien. Für die Pferde XE, XF und XG könne die Begründung, dass sie zu alt zum Reiten seien, anerkannt werden. XH sei gemäss Datenbank im Besitz der Steuerpflichtigen. Damit sei für XC, XH und XD eine private Nutzung anzunehmen. XC sei im 2012 nicht auf dem Betrieb der Rekurrenten gestanden, weshalb nur für zwei Pferde ein Privatanteil aufzurechnen sei (2 Pferde à CHF 3'000.00).