6. Das Regionale Steueramt S. und das Kantonale Steueramt beantragen die Abweisung des Rekurses. 7. B. und A. liessen eine Replik erstatten. 8. Das Spezialverwaltungsgericht hat beim Strassenverkehrsamt des Kantons Aargau weitere Abklärungen getroffen. -4- Das Gericht zieht in Erwägung: 1. Der vorliegende Rekurs betrifft die Kantons- und Gemeindesteuern 2012. Massgebend für die Beurteilung ist das Steuergesetz vom 15. Dezember 1998 (StG) und die Verordnung zum Steuergesetz vom 11. September 2000 (StGV).