3. Am 1. Dezember 2020 fand eine Einspracheverhandlung betreffend der Steuerveranlagungen 2013, 2014 und 2015 mit A., dem Vertreter und der Steuerkommission Q. statt. 4. Mit Entscheid vom 1. Dezember 2020 wies die Steuerkommission Q. die Einsprache ab. 5. Den Einspracheentscheid vom 1. Dezember 2020 (Zustellung am 18. Dezember 2020) liessen B. und A. mit Rekurs vom 27. Januar 2021 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiterziehen. Sie liessen folgende Anträge stellen: "1) Es sei die Aufrechnung Pferdehaltung von Fr. 6'000.00 zu streichen.