3. Mit Entscheid des Familiengerichts Q. vom 26. Juni 2018 wurde für den Rekurrenten bzw. Beschwerdeführer eine kombinierte Beistandschaft mit Begleitbeistandschaft und Vertretungsbeistandschaft mit Vermögensverwaltung errichtet und per 1. Juli 2018 B. als Beiständin ernannt. Diese beantragte mit Schreiben vom 13. September 2018 beim Regionalen Steueramt R. – S., es seien die Steuerveranlagungen 2010 – 2016 in Revision zu ziehen und Veranlagungen gemäss den tatsächlich vorliegenden Einkommens- und Vermögensverhältnissen vorzunehmen. In diesem Schreiben wird u.a. auch das Folgende ausgeführt: